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Für Transfusionsalternativen Übernahme der Transportkosten

Das Bundessozialgericht entschied 2007:

"Eine Krankenkasse muß die Kosten für die Verlegung eines Patienten in ein anderes Krankenhaus nur übernehmen, wenn die Verlegung medizinisch notwenig ist. Erfolgt die Verlegung aus religiösen Gründen, muss der Versicherte die Kosten selbst tragen."

(siehe Original-Urteil B 1 KR 11/07 R).

Diese höchstrichterliche Entscheidung ist seitdem bindend für alle Krankenkassen und führt dazu, dass jede Person, die aus Glaubensgründen eine Bluttransfusion ablehnt und deswegen in eine anderes Krankenhaus verlegt werden muß, diese Ausgaben selbst zu zahlen hat.


Die Aufwendungen innerhalb Deutschlands können bei bis zu 15.000,- EUR liegen. Wenn ein Krankenrücktransport aus dem Ausland erforderlich wird, sind je nach Art des Transportes zwischen 11.000,- EUR und 90.000,- EUR fällig, da hilft auch kein ADAC oder anderweitige Versicherungen.

Wer solche Beträge nicht auf dem Konto liegen hat bedarf entsprechender Vorsorge. Eine adäquate Absicherung dieser und weiterer Lücken in den Leistungen der Krankenkassen gibt es hier.









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