Allgemeine Fragen:

Wer kann sich versichern?
Jede Person, die Bluttransfusionen ablehnt und eine alternative transfusionsfreie Behandlungsmethode wünscht..


Wer kann sich nicht versichern?
Nicht versicherbar in diesem Tarif und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind:

- dauernd pflegebedürftige Personen (Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf).

- Personen, deren Teilhabe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist (Für die Einordnung sind insbesondere der mentale Geisteszustand und die objektiven Lebensumstände der Person zu berücksichtigen).  


Was leistet die Versicherung?
Der Leistungsumfang umfasst innerhalb Deutschlands den Sekundärtransport, also die Verlegung in das nächstgelegene Krankenhaus (Ihr Wunschkrankenhaus wird hier berücksichtigt), in dem eine bluttransfusionsfreie Behandlung gewährleistet ist bis zu einem Betrag von 20.000,- EUR.

Gleiches gilt im Ausland. Darüber hinaus umfasst es im Ausland die akute Behandlung im ambulanten, stationären und schmerzstillenden zahnmedizinischen Bereich bei allen zugelassenen Ärzten weltweit zum ortsüblichen Gebührensatz, auch unabhängig von der Blutfrage.

Zusätzlich ist der medizinisch sinnvolle und vertretbare, ärztlich angeordneten Rücktransport nach Deutschland versichert (ohne Begrenzung der Versicherungssumme).

Ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10,- EUR bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt.

Die genauen Leistungen sind den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Besonderen Bedingungen entnehmbar.


Was kostet die Versicherung?
Die Prämien finden Sie hier erläutert.


Wie heißt der Versicherer?
Die Versicherungsgesellschaft mit der die Castel GmbH diesen Rahmenvertrag "MediBest" ausgehandelt hat ist die Würzburger Versicherungs-AG.


Wie kann man die Versicherung abschließen?
Der Versicherungsschutz kann hier direkt online beantragt werden.


Warum sollte ich diese Versicherung abschließen?
Krankenhausaufenthalte, Unfälle oder akute Notfälle lassen sich leider nicht planen/vermeiden.

Das Patienten heutzutage sogar bei einer einfachen Magen- oder Darmspiegelung ihr Einverständnis per Unterschrift erklären müssen und dabei auch unterschreiben, dass sie im Falle von Komplikationen einer Bluttransfusion zustimmen, macht deutlich wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist und wie schnell man mit der Blutfrage in Konflikt geraten kann.

Im Übrigen haben viele Menschen in verschiedenen Sparten allerlei Versicherungen: Voll- oder Teilkasko für´s Auto - für den Fall eines Blechschadens. Haftpflicht - für die kaputte Vase. Rechtsschutz - für den Streit mit dem Nachbarn.

Hier geht es allerdings um die eigene Gesundheit, aber vor allen um Glaubensfragen. Immer dann wenn eine Bluttransfusion angeraten oder nicht ausgeschlossen werden kann.

Jeder möge für sich entscheiden welche Versicherungssparte für ihn die wichtigere ist.


Ich dachte das zahlt meine ADAC-Mitgliedschaft / meine Auslandsreisekrankenversicherung?
Leider Nein. Weder der ADAC noch sonst eine Versicherung hat in seinen Bedingungen diese Klausel, welche vertraglich zusichert, dass der Patient aufgrund seiner religiösen Überzeugung in ein anderes Krankenhaus, oder vom Ausland aus zurück nach Deutschland gefahren und/oder geflogen wird, um sich einer transfusionsfreien Behandlung unterziehen zu können. Nur MediBest beinhaltet deutschlandweit diese Klausel.
 


Übernimmt meine Krankenkassenkarte nicht alle Leistungen, auch im Ausland?
Die Krankenkassenkarte allein reicht schon lange nicht mehr aus, auch nicht im Ausland. Und wie aus dem Urteil des Bundessozialgerichtes hervorgeht: Wenn es sich um einen Krankentransport aus religiösen Gründen handelt schon gar nicht.


Fragen zu Castel GmbH:

Wer steht hinter der Castel GmbH?
Die Firma Castel GmbH wurde im Jahre 2000 von Horst Wasserfuhr gegründet. Zusammen mit Alejandro Fernandez haben sie diesen Rahmenvertrag "MediBest" ausgehandelt.

Horst Wasserfuhr
(Versicherungsmakler)
seit 17 Jahren in der Versicherungsbranche tätig

Alejandro Fernandez
(Referent und Trainer für Finanzmathematik)
seit 22 Jahren in der Versicherungsbranche tätig
Zeuge Jehovas seit 27 Jahren



Fragen zum Antrag / Versicherungsschutz:

Ab wann kann ich mich frühestens versichern?
Die Versicherung ist frühestens ab Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antrages gültig. Allerdings auch erst mit Zahlungseingang. Deshalb gilt nur die Zahlung per Lastschrifteinzug, das heißt, der Versicherer bucht die fälligen Zahlungen von einem deutschen Konto ab.


Wie kann ich erkennen, ob meine Antrag angekommen ist?
Nach Absenden des Antrages versenden wir eine Bestätigung an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse.


Wann bekomme ich die Police zugeschickt?
Die Versicherungspolice wird zugeschickt, sobald der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag vorliegt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 8 Tage.


Wie kann ich kündigen/widerrufen? Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Der Vertrag kann innerhalb von 2 Wochen nach Beantragung in Schriftform ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentlich Kündigung zum Ablauf eines Jahres mit der üblichen Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.


Endet die Versicherung automatisch zum Ende des Jahres?
Die Versicherung endet nicht automatisch. Sie verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.


Wie kann ich die Prämie bezahlen?
Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug von einem deutschen Girokonto möglich.


Wann kann ein Familientarif abgeschlossen werden?

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner) und mindestens ein, jedoch maximal bis zu 4 unterhaltsberechtigte Kinder. Die Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, wenn Sie im Haushalt der Eltern leben und die Eltern mitversichert sind, sofern namentlich genannt. Der Versicherungsschutz erfolgt nicht automatisch. Alle Kinder müssen im Antrag angegeben werden. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.